April 1, 2021

Pflege kostet Kraft und Geld...Aber du bist nicht allein!


Der Prozess der Erkrankung schreitet unaufhörlich voran. Erst ganz langsam, dann immer schneller und herausfordernder.


Zuerst bist du als pflegender Angehöriger noch ganz sicher, dass du alle anstehenden Aufgaben bewältigen kann. Nach und nach dämmert es dann doch den meisten, dass die anfallenden Aufgaben mit dem „normalen“ Leben gar nicht mehr unter einen Hut zu kriegen sind. Nun ist es höchste Zeit, externe Hilfe anzufragen!



Kostenloses E-Book


Demenzbetreuung Zuhause

Tipps für Angehörige von

Menschen mit Demenz

* = Pflichtfeld

Wir versenden kein Spam und achten 100% auf die Datenschutzrichtlinien!

Alles regeln, ehe es zu spät ist!


Zuallererst solltest du dich um alles kümmern, was der Erkrankte noch selbst regeln sollte solange er es noch kann. So sollte man Dinge wie Patientenverfügung, Vollmachten jedweder Art und auch Gespräche zu persönlichen Wünschen spätestens jetzt anstoßen.


Kommt es nämlich zu Fragen, die eine persönliche Entscheidung des Erkrankten brauchen, steht man oft fragend da – und muss, wenn es ganz schlecht läuft, einem vom Amtsgericht bestellten externen Betreuer Entscheidungen überlassen.


Der Pflegegrad bestimmt die Leistungen der Pflegeversicherung


Als nächstes steht der  Pflegegrad des Erkrankten auf der Agenda, denn dieser ist ausschlaggebend, mit wieviel Unterstützung du aus der Pflegeversicherung rechnen kannst.


Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit. Dabei soll der ganze Mensch betrachtet und auch geistige Einschränkungen berücksichtigt werden.


Grundsätzlich gibt es fünf Pflegegrade. Um den jeweiligen Pflegegrad festzustellen, werden von einem Gutachter anhand eines Fragenkatalogs sechs Lebensbereiche anhand von 64 Kriterien abgefragt und bewertet.
Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit erfolgt dann anschließend mit Hilfe der Anzahl von Bewertungspunkten.


Daraus ergibt sich dann ein Anspruch auf Zahlungen durch die Pflegekasse.
Die Pflegesätze werden regelmäßig angepasst. Eine ausführliche Übersicht der derzeitig gültigen Sätze sowie einen individuellen Rechner erhältst du HIER.


Auch die Pflege zu Hause wird unterstützt!


Auch wenn die Betreuung des Demenzkranken zuhause erfolgt, springt die Pflegeversicherung ein. Für die absolut meisten Menschen ist genau das der größte Wunsch: Zu Hause alt werden, dort den Lebensabend verbringen, in gewohnter Umgebung bleiben.


Entscheiden sich Pflegebedürftige für die Pflege zu Hause, können sie zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus Pflege- und Geldleistung wählen.


Das Pflegegeld erhält der Betroffene, wenn er in erster Linie keine Unterstützung eines Pflegedienstes oder Pflegeheims annimmt, sondern zu Hause von einem nicht-professionellen Pflegenden umsorgt wird.


Ausgezahlt wird das Pflegegeld grundsätzlich durch eine gesetzliche Pflegeversicherung, welche an eine gesetzliche Krankenkasse gekoppelt ist. Der Betroffene erhält das monatliche Pflegegeld persönlich und kann frei darüber verfügen. Vor allem dient das Pflegegeld als finanzielle Unterstützung für die pflegende Person. Diese ist entweder ein Angehöriger oder ein ehrenamtlicher Pfleger.


Auch ein "Mix" ist möglich!


Die Pflegeversicherung zahlt aber auch dann, wenn du dich entscheidest, für bestimmte Tätigkeiten externe Helfer zu beauftragen. Das ist z.B. der Fall, wenn sich ein häuslicher Pflegedienst für einige Stunden pro Woche um die pflegerische Betreuung oder um Haushaltsaufgaben kümmert.


Meistens ist dies ein fließender Prozess und wird mit zunehmender Demenz immer intensiver.


Grundsätzlich steht die Versicherung sogar auch für Pflegehilfsmittel oder gar notwendigen baulichen Maßnahmen ein.


Lasse dich beraten!


All dies muss natürlich immer wieder von neuem beantragt werden.
Gut zu wissen: Dir steht ein kostenloses Beratungsgespräch zuhause zu. Je nach Pflegegrad, kannst du diesen Service halb- oder gar vierteljährlich in Anspruch nehmen.


Viele Informationen zur finanziellen Unterstützung findest du in der Broschüre  "Ratgeber Pflege" des Bundesministerium für Gesundheit, die du dir hier bestellen oder runterladen kannst.


Es gibt sogar regionale Pflegekurse zum Thema Demenz. Wer einen Pflegebedürftigen versorgt, kann an diesen teilnehmen. Dort erhältst du viele Informationen über das Krankheitsbild Demenz, lernst den Umgang mit dem Erkrankten und erfährst viel bzgl. der rechtlichen Aspekte dieses Themas.


Schwerpunkt ist immer auch die Entlastung der pflegenden Angehörigen, und wie sich Entlastungsmöglichkeiten im individuellen Fall umsetzen lassen.


Solche Kurse bietet z.B. die Deutsche Alzheimer Gesellschaft an. Hier findest du viele Informationen zu diesem Thema.


Abschließend sei noch erwähnt, dass, sollte es ganz hart kommen, auch für die soziale Absicherung des pflegenden Angehörigen gesorgt wird. Sollte also die Betreuung des Erkrankten zu einem Fulltime Job wachsen, kann ab Pflegegrad 2 die Übernahme der Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung beantragt werden. Dies ist natürlich ist abhängig vom Umfang der erbrachten Pflege.


Schon an dieser kurzen Zusammenfassung der Möglichkeiten erkennst du, dass du nicht allein gelassen wirst. Die Unterstützung ist vielfältig und beschränkt sich nicht nur auf finanzielle Leistungen.


Das allerwichtigste ist aber: Fange an, dir Unterstützung zu suchen! Je früher desto besser!


  • {"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
    >